{"id":31,"date":"2015-01-18T01:46:46","date_gmt":"2015-01-18T00:46:46","guid":{"rendered":"http:\/\/panzerhahn.spdns.de\/?p=31"},"modified":"2020-05-05T15:44:46","modified_gmt":"2020-05-05T13:44:46","slug":"was-der-bgh-mit-dem-schweizer-franken-zu-tun-hat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=31","title":{"rendered":"BGH: Bankhaftung f\u00fcr Verluste bei &#8220;einfach strukturierten&#8221; Derivaten"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/bailout.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" size-medium wp-image-37 alignleft\" src=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/bailout-300x225.jpg\" alt=\"bailout\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/bailout-300x225.jpg 300w, https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/bailout-400x300.jpg 400w, https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/bailout.jpg 648w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/strong>Sie haben privat, f\u00fcr Ihr Unternehmen oder Ihre Gebietsk\u00f6rperschaft mit einer in Deutschland ans\u00e4ssigen Bank ein OTC-Zinsderivat (umgangssprachlich &#8220;Swap-Gesch\u00e4ft&#8221;) abgeschlossen, was Ihnen bislang nur Verluste beschert hat? Dann sollten Sie sich den 20.01.2015 im Kalender markieren. An diesem Datum steht eine BGH-Entscheidung an, ob das sog. &#8220;Ille-Urteil&#8221; (BGH, Urteil vom 22.03.2011, <a title=\"BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33\/10\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/163899.html\">XI ZR 33\/10<\/a>) auch auf einfachere Derivatkonstrukte \u00fcbertragbar ist.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h1>Worum ging es beim Ille-Urteil?<\/h1>\n<p>Vereinfacht gesprochen ging es bei besagtem BGH-Urteil um folgenden Sachverhalt: Verheimlicht die Bank einem Kunden, dass ein mit ihr abgeschlossenes OTC-Derivat eine sog. einstrukturierte Marge beinhaltet &#8211; der Kunde mithin mit einem f\u00fcr ihn negativen Marktwert in das Gesch\u00e4ft einsteigt &#8211; so kann der Kunde die vollst\u00e4ndige R\u00fcckabwicklung des Gesch\u00e4ftes verlangen, indem er sich darauf beruft, dass er dieses Gesch\u00e4ft niemals abgeschlossen h\u00e4tte, wenn ihm die Bank diesen Sachverhalt bei Abschluss offenbart h\u00e4tte.<\/p>\n<h2>Milliardenschwere Prozessrisiken f\u00fcr Banken<\/h2>\n<p>Kann der Kontrahent eines Derivatgesch\u00e4ftes also nachweisen, dass dies bei Abschluss einen negativen Marktwert hatte und die Bank ihn dar\u00fcber nicht f\u00f6rmlich belehrt hat, so kann er von der Bank nicht nur den damals (versteckt) einstrukturierten negartiven Marktwert zur\u00fcck verlangen, sondern er hat einen Entsch\u00e4digungsanspruch f\u00fcr <strong>s\u00e4mtliche Verluste<\/strong>, die ihm aus dem Gesch\u00e4ft erwachsen sind. Nimmt man bisherige Urteile als Anhaltspunkt, so bewegt sich der Schadensersatz der Bank zwischen 100.000 EUR (Kleinunternehmer oder Privatanleger) und zweistelligen Millionenbetr\u00e4gen (kommunale Kl\u00e4ger).<\/p>\n<p>Da die Banken bis zum Ille-Urteil grunds\u00e4tzlich annahmen, dass sie ihren Kunden im Rahmen ihrer Beratungsobliegenheiten keine Auskunft \u00fcber die \u00fcblicherweise in ein Derivat einstrukturierte Marge schuldeten und tausende dieser Derivatgesch\u00e4fte abgeschlossen wurden, bel\u00e4uft sich das Haftungspotenzial der meisten Institute auf deutlich dreistellige Millionenbetr\u00e4ge. Von einem Institut aus dem s\u00fcddeutschen Raum wird kolportiert, dass es bereits Prozessr\u00fcckstellungen i.H.v. 750 Mio. EUR f\u00fcr diesen Sachverhalt gebildet hat.<\/p>\n<h2>Bisherige Abwehrstrategien der Banken<\/h2>\n<p>Angesichts der \u00fcber ihnen schwebenden Haftungsrisiken haben die meisten Institute die Bajonette aufgepflanzt und entsprechend robuste Strategien entwickelt, um auf Schadensersatz zielende Kundenreklamationen abzuwehren. Entscheidet sich der Kunde trotz bankseitig au\u00dfergerichtlicher Einigungsangebote und sonstigen unfreundlicheren Abwehrgesten f\u00fcr den Klageweg, dann ist eine der beliebtesten Verteidigungsstrategien die folgende:<\/p>\n<p>Die Bank beruft sich vor Gericht darauf, dass das Derivat, \u00fcber das der BGH im Jahr 2011 geurteilt hat, ja viel komplexer sei als das Derivat, f\u00fcr das der Kunde die fehlende Aufkl\u00e4rung \u00fcber den anf\u00e4nglichen negativen Marktwert nunmehr reklamiere.<\/p>\n<p>In der Tat handelte es sich bei dem damals vom BGH monierten Gesch\u00e4ft um einen sogenannten <strong>CMS Spread Ladder Swap<\/strong>, der im Universum der reinen Zinsderivate unzweifelhaft zu den am schwierigsten bewert- und hedgebaren Instrumenten geh\u00f6rt. Bei\u00a0 weniger komplexen Zinsderivaten &#8211; hierzu z\u00e4hlen insbesondere einfache Zinsswaps und Zins-W\u00e4hrungs-Swaps (ggf. mit eingebetteten Optionen) &#8211; <strong>bestreitet die beklagte Bank sofort die \u00dcbertragbarkeit des Ille-Urteils<\/strong>.<\/p>\n<h2>Bisherige Handhabung in der Rechtsprechung<\/h2>\n<p>Die Bereitschaft der Gerichte, dieser Argumentation der Nicht-\u00dcbertragbarkeit zu folgen, war bislang <strong>uneinheitlich<\/strong>. W\u00e4hrend z.B. in D\u00fcsseldorf (als Gesch\u00e4ftssitz der ehemaligen WestLB AG sozusagen das Epizentrum der Klagewelle) tendenziell zu Gunsten der Kl\u00e4ger geurteilt wird, beobachtet man im s\u00fcddeutschen Raum \u00fcberwiegend die Abweisung von Schadensersatzklagen.<\/p>\n<p>Normalerweise endete bislang der Gro\u00dfteil der Auseinandersetzungen auf der Ebene der Oberlandesgerichte, wobei Richter regelm\u00e4\u00dfig eine Revisionsm\u00f6glichkeit beim BGH ausgeschlossen haben.<\/p>\n<p>Um eine Revision doch noch zu erzwingen, haben die jeweils unterlegenen Parteien mehrfach eine <strong>Nichtzulassungsbeschwerde<\/strong> beim BGH eingereicht, um zu kl\u00e4ren, ob auch weniger komplexe Derivate eine mit dem Ille-Urteil vergleichbare Beratungshaftung der Bank ausl\u00f6sen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Nichtzulassungsbeschwerde eines vor dem <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/452942.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">OLG K\u00f6ln unterliegenden Kunden<\/a> wurde vom BGH abschl\u00e4gig beschieden (BGH, Beschluss vom 16.10.2012, Az. XI ZR 74\/12). Da derartige Beschl\u00fcsse ohne Begr\u00fcndung ver\u00f6ffentlicht werden, l\u00e4sst dies allerdings allerdings keine Folgerung zu, ob der BGH mit seiner Zur\u00fcckweisung die \u00dcbertragbarkeit des Ille-Urteils auf weniger komplexe Derivate verneinen wollte. Dies gilt umso mehr, als der klagende Kunde in den Vorinstanzen das Vorliegen einer einstrukturierten Marge einfach als Behauptung in den Raum gestellt hatte und gerade in diesem entscheidenden Punkt seiner Beweislast nicht gerecht wurde.<\/li>\n<li>Die Erste Abwicklungsanstalt als Rechtsnachfolgerin der WestLB AG hat gegen alle Urteile des OLG D\u00fcsseldorf, in denen sie gegen klagende Kommunen unterlag, ebenfalls Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH eingereicht.<\/li>\n<li>Ein Kunde, der vor dem OLG N\u00fcrnberg mit einer auf einen Zins-W\u00e4hrungs-Swap bezogenen Schadensersatzklage unterlag, hat ebenfalls den Weg der Nichtzulassungsbeschwerde eingeschlagen. F\u00fcr diese Beschwerde, die unter dem Az. XI ZR 316\/13 am BGH anh\u00e4ngig ist, <a href=\"http:\/\/www.ra-linhardt.de\/tag\/sparkasse-nurnberg\/\">steht eine Entscheidung am 20.01.2015<\/a> aus. Ironischerweise haben solche Cross-Currency-Swaps, die h\u00e4ufig an den Schweizer Franken gekoppelt sind, gerade in j\u00fcngster Zeit <a href=\"http:\/\/www.tagesschau.de\/wirtschaft\/franken-kommunen-101.html\">wieder f\u00fcr Furore gesorgt<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<h1><strong>Erfolgsausaussichten der Verfahren<\/strong><\/h1>\n<p>Die Banken k\u00f6nnten den Gro\u00dfteil der Schadensersatzklagen also abwehren, wenn der BGH bereit w\u00e4re, ihrer Argumentation zu folgen, dass bei einfacheren Derivaten eine Aufkl\u00e4rung des Kunden \u00fcber einen eventuellen negativen Marktwert nicht erforderlich ist. Die Bank k\u00f6nnte sich dann darauf berufen, dass aufgrund des Primitivcharakters eines Derivats der Marktwert derma\u00dfen offensichtlich war, dass ein Kunde ihn selbst\u00e4ndig h\u00e4tte ermitteln k\u00f6nnen. Dass dem noch nicht einmal beim einfachsten Plain Vanilla Swap so ist, darf allerdings aus mehreren Gr\u00fcnden bezweifelt werden.<\/p>\n<h2>Praktische Sicht<\/h2>\n<h3>ReferEnzpunkt in Bankargumentation verschoben<\/h3>\n<p>Es f\u00e4llt zun\u00e4chst auf, dass die Banken bei ihrer Argumentation regelm\u00e4\u00dfig den <strong>Komparativ<\/strong> verwenden: Ein Cross-Currency-Swap ist demnach &#8220;weniger komplex&#8221; als der CMS Ladder Swap, auch ein Zinsswap &#8220;viel einfacher strukturiert&#8221;. All diese Aussagen sind zutreffend, und gleichwohl unterschlagen sie einen wesentlichen Aspekt: Es werden immer Vergleiche <strong>innerhalb<\/strong> des Derivateuniversums einer Investmentbank get\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es f\u00fcr einen Investmentbanker, der t\u00e4glich mit Zinsderivaten umgeht und auf Bewertungsbibliotheken, Marktpreisdienste und Datenbanken zur\u00fcckgreifen kann, f\u00fcr die eine Bank jedes Jahr Millionen in Entwicklung, Unterhalt und Lizenzen investiert, einfacher z.B. einen Cross-Currency-Swap zu preisen als die damals strittige CMS Spread Ladder.<\/p>\n<p>Die Frage der Offenkundigkeit des Marktwertes f\u00fcr den Kunden muss aber auf die <strong>absolute Komplexit\u00e4t<\/strong> und nicht etwa die relative zielen &#8211; also: Kann ein Kunde den Marktwert eines weniger komplexen Derivats eigenst\u00e4ndig ermitteln? Das darf schon vor dem Hintergrund bezweifelt werden, dass selbst erfahrene H\u00e4ndler ohne die bankseitig vorhandene Spezialsoftware nicht in der Lage sind, autonom einen einfachen Zinsswap zu preisen. Auch die vermittelnden Prim\u00e4rbanken selbst (also die jeweiligen Bankniederlassungen vor Ort) waren f\u00fcr die Bewertung regelm\u00e4\u00dfig auf die Aussagen aus den Handelsr\u00e4umen ihrer Mutterinstitute angewiesen.<\/p>\n<p>Wer sich also auf die bankseitige Argumentation des weniger komplexen Derivats einl\u00e4sst, der k\u00f6nnte nach derselben Logik behaupten, dass ein Segelflugsch\u00fcler durchaus in der Lage ist, eine Boeing 747 auf dem Frankfurter Flughafen zu landen, weil dies ja weniger Schwierigkeiten bereitet als die Landung eines F-16 Kampfflugzeugs auf einem Flugzeugtr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Das OLG Stuttgart bringt diesen Sachverhalt auf den Punkt (OLG Stuttgart, Urteil v. 27.06.2012, Az. 9U 140\/11) &#8211; gleichwohl \u00f6ffnen die Richter in diesem Urteil eine neue B\u00fcchse der Pandora, n\u00e4mlich die sog. &#8220;Konnexit\u00e4t&#8221; eines Derivats. Hierzu aber in einem sp\u00e4teren Beitrag mehr.<\/p>\n<blockquote><p>Es ist nicht erkennbar, dass der Bundesgerichtshof selbst das Merkmal der Komplexit\u00e4t zur entscheidenden Grundlage einer Aufkl\u00e4rungspflicht machen wollte. Dieses Kriterium erscheint dem Senat wenig griffig f\u00fcr klare Abgrenzungen. Zudem besteht die Interessenkollision auch bei solchen spekulativen Swap-Vertr\u00e4gen, die [&#8230;] verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einfach strukturiert sind. Auch hier kann die Bank durch die Wahl der Zinss\u00e4tze, der W\u00e4hrungen und vor allem aufgrund ihres \u00fcberlegenen Wissens hinsichtlich der Marktbedingungen die Verlustrisiken des Kunden frei gestalten, w\u00e4hrend der Kunde im Regelfall nicht in der Lage ist, die Leistungen zutreffend zu bewerten [&#8230;]. F\u00fcr den Kunden ist bereits ein aus Sicht der Bank einfacher Swap regelm\u00e4\u00dfig komplex.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Interne Bankorganisation spricht f\u00fcr komplexen Charakter strittiger Derivate<\/h3>\n<p>Was bankseitig ebenfalls unerw\u00e4hnt bleibt, ist die Art und Weise, in der der Zinshandel \u00fcblicherweise organisiert ist. Neben dem Anleihehandel gibt es spezialisierte Derivate-Teams, und innerhalb dieser Derivatgruppen gibt es noch weiter spezialisierte Exotics oder Structured Rates Tische. Wenn also die strittigen Zinsderivate angeblich immer so einfach f\u00fcr jedermann zu bewerten sind &#8211; weshalb haben die meisten Banken dann f\u00fcr das Handling dieser Instrumente im eigenen Hause hoch bezahlte Spezialisten-Gruppen eingesetzt?<\/p>\n<h2>Juristische Gr\u00fcnde<\/h2>\n<p>Auch ein versierter Jurist, mit dem ich \u00fcber den Einwand der &#8220;vergleichsweise geringen Komplexit\u00e4t&#8221; seit langem diskutiert habe, steht der bankseitigen Argumentation kritisch gegen\u00fcber. Sein Standpunkt ist der folgende:<\/p>\n<blockquote><p>Der negative Marktwert ist in jedem Fall einheitlich definiert als der Betrag, mit dem der Markt das Risiko des vom Kunden \u00fcbernommenen Finanzprodukts zum Abschluss negativ bewertet.\u00a0 [&#8230;] Zur Anwendung der Grunds\u00e4tze des BGH-Urteils kommt es nicht auf die Komplexit\u00e4t des Finanzprodukts, sondern lediglich auf die ungleiche Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien an. Komplexit\u00e4t kann helfen, dieses Ungleichgewicht weiter zu verschleiern, ma\u00dfgeblich bleibt jedoch das Ungleichgewicht selbst. Ein solches Ungleichgewicht ist immer gegeben, wenn der Marktwert eines Derivates bei Abschluss nicht bei null liegt.<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"http:\/\/www.manager-magazin.de\/finanzen\/artikel\/bgh-macht-anlegern-bei-waehrungswetten-wenig-hoffung-a-1007516.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Eine Meldung aus dem Manager-Magazin<\/a> vom Dezember 2014, die sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde des N\u00fcrnberger Kl\u00e4gers besch\u00e4ftigt, l\u00e4sst in diesem Zusammenhang aufhorchen :<\/p>\n<blockquote><p>Das OLG meinte, die Sparkasse habe den Kunden nicht \u00fcber einen anf\u00e4nglichen negativen Marktwert des Swaps aufkl\u00e4ren m\u00fcssen. BGH-Richter Ellenberger sagte, es sei zweifelhaft, ob das OLG dies zu Recht verneint habe.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ironischerweise wurde dieser Beitrag im Managermagazin unter dem Titel &#8220;BGH macht Anlegern bei W\u00e4hrungswetten wenig Hoffnung&#8221; ver\u00f6ffentlicht. Sollte der BGH der vorl\u00e4ufigen Beurteilung des Vorsitzenden am 11. Zivilsenat folgen, dann ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild. Gerade die Nichtaufkl\u00e4rung \u00fcber den negativen Marktwert hat n\u00e4mlich bislang regelm\u00e4\u00dfig die Schadensersatzhaftung ausgel\u00f6st. Vor diesem Hintergrund sollte das Manager Magazin das Wort &#8220;wenig&#8221; besser ersatzlos aus der \u00dcberschrift entfernen.<\/p>\n<h1>Einzige Rettung f\u00fcr die Banken: Verj\u00e4hrung<\/h1>\n<p>F\u00fcr all diejenigen Derivatgesch\u00e4digten, die sich bis hierhin bereits gro\u00dfe Hoffnungen auf einen siebenstelligen Schadensersatz ihrer Bank gemacht haben, kommt nun jedoch ein j\u00e4her D\u00e4mpfer: Da das Ille-Urteil des BGH im Jahre 2011 erging, sind etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche aus einem nicht offengelegten negativen Marktwert am <strong>31.12.2014 verj\u00e4hrt<\/strong>, sofern sich der Kunde nicht aktiv (also durch Klageerhebung, Einschaltung des Ombudsmannes, Mahnbescheid, Verj\u00e4hrungsverzichtserkl\u00e4rung u.\u00e4.) um eine Hemmung der Verj\u00e4hrung gek\u00fcmmert hat.<\/p>\n<h1>Oder doch Neulauf der Verj\u00e4hrung?<\/h1>\n<p>Nehmen wir einmal an, der BGH bleibt am kommenden Dienstag seiner bisher erkennbaren Tendenz treu und entscheidet, dass auch bei weniger komplexen Derivaten die Offenlegung eines anf\u00e4nglichen negativen Marktwertes durch die Banken zwingend erforderlich ist. W\u00e4re es dann nicht denkbar, dass diese Entscheidung <strong>erneut eine dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist aul\u00f6st<\/strong>, innerhalb derer Gesch\u00e4digte ihre Schadensersatzforderungen aus Altgesch\u00e4ften gegen die Bank geltend machen k\u00f6nnen?<\/p>\n<p>Es gibt jedoch einige Gr\u00fcnde, die gegen einen eventuellen Reset der Verj\u00e4hrungsfrist sprechen k\u00f6nnten. Zun\u00e4chst haben etliche Kapitalmarktanw\u00e4lte vor Ablauf des Jahres potenziell Swap-Gesch\u00e4digte dazu aufgerufen, auf jeden Fall f\u00fcr eine Hemmung der Verj\u00e4hrung zu sorgen. Daraus schlie\u00dfe ich &#8211; sofern hier nicht von anwaltlicher Seite eine Art Power-Marketing betrieben wird &#8211; dass Fachanw\u00e4lte in diesem Bereich nicht von einem Neustart der Verj\u00e4hrung f\u00fcr Altgesch\u00e4fte ausgehen.<\/p>\n<p>Ein zweites &#8220;weiches&#8221; Signal kommt vom BGH selbst, dieser hatte die Entscheidung \u00fcber die N\u00fcrnberger Nichtzulassungsbeschwerde urspr\u00fcnglich f\u00fcr Mitte Dezember 2012 angek\u00fcndigt &#8211; also fr\u00fch genug f\u00fcr bislang noch unentschiedene Derivatgesch\u00e4digte, um im Falle einer f\u00fcr Anleger g\u00fcnstigen Rechtsprechung noch vor Ablauf der drohenden Verj\u00e4hrung eine Klage einzureichen. Im Dezember wurde der Entscheidungstermin dann kurzfristig ins n\u00e4chste Jahr verschoben. Da anzunehmen ist, dass die Finanzbranche jede Menge Lobbyarbeit bei Legislative und Iudikative betrieben hat, w\u00fcrde es mich nicht \u00fcberraschen, wenn der BGH sozusagen als kleines Entgegenkommen mit der Terminverschiebung daf\u00fcr gesorgt hat, dass die Finanzbranche zumindest nicht mit weiteren neuen Klagen der bisher Unentschlossenen konfrontiert wird.<\/p>\n<p>Das bedeutet aber nicht notwendiger Weise, dass Gesch\u00e4digte aus Altderivaten keine Handhabe mehr haben, um ihre Ansprp\u00fcche zu verfolgen. Wie bei allen gro\u00dfen Ungl\u00fccken &#8211; ob Tschernobyl, Titanic oder Swaps &#8211; kommen regelm\u00e4\u00dfig mehrere Faktoren zusammen, die sich schlie\u00dflich in einer Katastrophe entladen. Es ist also nicht abwegig, dass die Nichtaufkl\u00e4rung \u00fcber den anf\u00e4nglichen negativen Marktwert<strong> lediglich eine Facette, eines viel umfangreicheren Beratungsverschuldens<\/strong> darstellt, auf die sich die Kl\u00e4ger in der Hoffnung auf einen etablierten Haftungsautomatismus bislang konzentriert haben.<\/p>\n<p>Angesichts der \u00fcppigen Beratungshonorare bei derartigen Auseinandersetzungen d\u00fcrfte es genug findige Juristen geben, die im n\u00e4chsten Schritt nach weiteren Bruchstellen in derartigen Derivatgesch\u00e4ften suchen werden, f\u00fcr die noch keine Verj\u00e4hrungslage vorliegt. Dies k\u00f6nnte z.B. dann der Fall sein, wenn es gel\u00e4nge, ein ins Strafrecht ausstrahlendes Beratungsverschulden zu (re-)konstruieren.<\/p>\n<h1>Hinweis auf etwaige Interessenkonflikte \/ Full Disclosure<\/h1>\n<p>Der Autor weist darauf hin, dass er bis 2012 f\u00fcr als H\u00e4ndler f\u00fcr Zinsderivate f\u00fcr eine international agierende Gro\u00dfbank t\u00e4tig war, die sich noch kurz vor ihrer Abwicklung &#8220;zu den f\u00fchrenden Finanzdienstleistern&#8221; in Deutschland gez\u00e4hlt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie haben privat, f\u00fcr Ihr Unternehmen oder Ihre Gebietsk\u00f6rperschaft mit einer in Deutschland ans\u00e4ssigen Bank ein OTC-Zinsderivat (umgangssprachlich &#8220;Swap-Gesch\u00e4ft&#8221;) abgeschlossen, was Ihnen bislang nur Verluste beschert hat? Dann sollten Sie<span class=\"more-button\"><a href=\"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=31\" class=\"more-link\">Continue reading<span class=\"screen-reader-text\">BGH: Bankhaftung f\u00fcr Verluste bei &#8220;einfach strukturierten&#8221; Derivaten<\/span><\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":37,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,5],"tags":[11,10,12,7,8,9,6],"class_list":["post-31","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-derivate","category-rechtstreitigkeiten","tag-beratungshaftung","tag-einstrukturierte-marge","tag-interessenkonflikt","tag-klage","tag-komplexitaet-eines-derivats","tag-negativer-marktwert","tag-swaps"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=31"}],"version-history":[{"count":34,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1281,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/31\/revisions\/1281"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/37"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=31"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=31"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}