{"id":581,"date":"2015-04-24T14:29:56","date_gmt":"2015-04-24T12:29:56","guid":{"rendered":"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581"},"modified":"2016-10-24T17:59:55","modified_gmt":"2016-10-24T15:59:55","slug":"bgh-urteil-zu-ennepetal-gegen-eaa-am-28-04-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581","title":{"rendered":"BGH-Verhandlung zu Ennepetal gegen EAA am 28.04.2015"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-595\" src=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/bgh_urteil.png\" alt=\"bgh_urteil\" width=\"168\" height=\"120\" \/>Nachdem der BGH im Januar in einem &#8211; <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=58\">f\u00fcr mich \u00fcberraschenden<\/a> &#8211; Urteil seine zuvor selbst formulierten Anforderungen an die Aufkl\u00e4rungspflichten von Banken bei Derivatgesch\u00e4ften aufgeweicht hatte, wird mit Spannung der n\u00e4chste f\u00fcr den 28.04.2015 angesetzte Verhandlungstermin (Az. XI ZR 378\/13) in einer weiteren Auseinandersetzung um Derivatverluste erwartet.<\/p>\n<p>Im folgenden Beitrag schildere ich die Hintergr\u00fcnde der Auseinandersetzung und erl\u00e4utere, weshalb ich davon ausgehe, dass der BGH seine im Januar eingeleitete Wende bei der Handhabung der bankseitigen Auflkl\u00e4rungspflichten bei Derivatgesch\u00e4ften am kommenden Dienstag fortsetzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h1>Hintergrund und Verfahrensgang<\/h1>\n<p>Die Stadt Ennepetal hatte in der Zeit von 2007 bis 2008 mehrere exotische Zinsderivate mit der damaligen WestLB AG abgeschlossen, aus denen ihr (und zwei von ihr betriebenen kommunalen Unternehmen) sp\u00e4ter ein millionenschwerer Verlust erwuchs. Das LG D\u00fcsseldorf stellte sich mit seinem <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/455476.html\" target=\"_blank\">Urteil vom 11.05.2012 (Az. 8 O 77\/11)<\/a> im wesentlichen auf die Seite der klagenden Gemeinde.<\/p>\n<p>Nachdem die EAA &#8211; entsprechend ihrer verk\u00fcndeten Strategie, gegen jede stattgegebene Schadensersatzklage notfalls bis vor den BGH zu ziehen &#8211; beim OLG D\u00fcsseldorf Berufung eingelegt hatte, scheiterte sie auch dort (<a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/647529.html\" target=\"_blank\">Urteil vom 07.10.2013, Az. I-9 U 101\/12<\/a>). Wie schon die Vorinstanz kam das OLG D\u00fcsseldorf zu der Schlussfolgerung, dass die WestLB AG als Rechtsvorg\u00e4ngerin der EAA schuldhaft die Aufkl\u00e4rung der Stadt Ennepetal \u00fcber den f\u00fcr die Gemeinde anf\u00e4nglichen negativen Marktwert der Swapgesch\u00e4fte unterlassen habe. Das OLG D\u00fcsseldorf war damit bereit, die Grunds\u00e4tze des &#8220;<a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/163899.html\" target=\"_blank\">Ille-Urteils<\/a>&#8221; (BGH, Urteil v. 22.03.2011, Az. XI ZR 33\/10) ohne Einschr\u00e4nkungen auf die zwischen der Stadt Ennepetal und der EAA strittige Sachlage zu \u00fcbertragen. Eine Revision wurde aus diesen Gr\u00fcnden nicht zugelassen.<\/p>\n<p>Das OLG stellte ferner klar, dass es die bankseitig beliebte Einrede, die streitgegenst\u00e4ndlichen Gesch\u00e4fte seien aufgrund ihrer &#8220;geringeren Komplexit\u00e4t&#8221; nicht auf das Ille-Urteil des BGH \u00fcbertragbar, nicht gelten lassen wolle:<\/p>\n<blockquote><p>Diese Grundgedanken der &#8220;Swap-Entscheidung&#8221; des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 (NJW 2011, 1949 ff.) gelten uneingeschr\u00e4nkt auch f\u00fcr den vorliegenden Fall [&#8230;] unabh\u00e4ngig von der Struktur der abgeschlossenen Swaps. Die hier verletzte Aufkl\u00e4rungspflicht kn\u00fcpft nicht an die mehr oder weniger komplexe Konstruktion des jeweiligen Swaps, aus der sich weitere Beratungspflichten ergeben k\u00f6nnen, sondern an die allen streitgegenst\u00e4ndlichen Swap-Gesch\u00e4ften eigene Bedeutung des anf\u00e4nglichen negativen Marktwertes an.<br \/>\n[OLG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 07.10.2013, Az. I-9 U 101\/12, Rn. 73 nach <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/647529.html\" target=\"_blank\">openjur.de<\/a>]<\/p><\/blockquote>\n<p>Die EAA reichte darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die vom BGH zugelassen wurde. Die Verhandlung (und ggf. die anschlie\u00dfende Verk\u00fcndung des Revisionsurteils) steht nunmehr am 28.04.2015 aus.<\/p>\n<h1>Offene Fragen nach dem Ille-Urteil<\/h1>\n<p>Die Hoffnung der Banken, nach dem Ille-Urteil doch noch einer Schadensersatzhaftung wegen nicht erfolgter Offenlegung eines Interessenkonfliktes im Rahmen des anf\u00e4nglichen negativen Marktwertes zu entgehen, setzt an folgenden Punkten an:<\/p>\n<h2>Komplexit\u00e4t des Gesch\u00e4ftes<\/h2>\n<p>Dem Ille-Urteil lag ein rechnerisch und modellierungstechnisch extrem komplizierter CMS Spread Ladder Swap zugrunde. Da der Gro\u00dfteil der abgeschlossenen Gesch\u00e4fte deutlich einfacher strukturiert ist, bestreiten Banken bislang<strong> die \u00dcbertragbarkeit der Offenlegungspflicht des negativen Marktwertes bei einfacher strukturierten Gesch\u00e4ften<\/strong>.<\/p>\n<p>M.E. kann diese Einrede allerdings nicht \u00fcberzeugen, da ein Verzicht auf die Offenlegung nur dann denkbar w\u00e4re, wenn man davon ausgehen k\u00f6nnte, dass der Kontrahent selbst\u00e4ndig in der Lage gewesen w\u00e4re zu erkennen, dass die Bank das Gesch\u00e4fts so zu ihren Gunsten manipuliert hat, dass der Kunde von vornherein mit einem Verlust startet. Dass dies<a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=190\" target=\"_blank\"> nicht einmal bei einfachsten Zinsderivaten der Fall ist<\/a>, habe ich bereits ausf\u00fchrlich dargelegt.<\/p>\n<p>Zudem taucht in der nun anh\u00e4ngigen Klage der Stadt Ennepetal gegen die EAA ein &#8220;Invers-CMS-Stufenswap&#8221; auf &#8211; also ein Gesch\u00e4ft, was dem dem Ille-Urteil zugrundeliegenden Swap von der Mechanik und der Modellierung her durchaus \u00e4hnlich ist. Selbst wenn also der BGH die \u00dcbertragbarkeit auf &#8220;weniger komplexe&#8221; Derivatgattungen verneinte, m\u00fcsste er sich extrem stark verrenken, um auch dieses Gesch\u00e4ft von einer Schadensersatzhaftung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>\u00dcbertragbarkeit auf konnexe Derivatgesch\u00e4fte<\/h2>\n<p>Eine weitere Streitfrage, die der BGH bislang jedenfalls nicht explizit beantwortet hat, dreht sich um den Sachverhalt, ob eine bankseitige Aufkl\u00e4rungspflicht sich auch auf Derivatabschl\u00fcsse erstreckt, denen ein sog. konnexes Darlehen unterliegt. Eine solche Konnexit\u00e4t ist dann gegeben, wenn ein Derivat (im Idealfall) hinsichtlich Laufzeit, Tilgungsstruktur, Referenzzins etc. exakt auf ein zugrundeliegendes Darlehen abgestimmt wurde und das Derivat eine Exposition auf einen Risikofaktor (wie z.B. ein Wechselkursrisiko) eliminiert oder reduziert. Eine Aufkl\u00e4rungspflicht \u00fcber den einstrukturierten negativen Marktwert bei konnexen Gesch\u00e4ften wurde z.B. vom OLG Stuttgart (<a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/596614.html\" target=\"_blank\">Urteil vom 27.06.2012, Az. 9 U 140\/11<\/a>) verneint.<\/p>\n<p>Da kundenseitige Darlehensanfragen regelm\u00e4\u00dfig zur Vermarktung von Zinsderivaten benutzt worden sind, ist davon auszugehen, dass den meisten Derivaten ein irgendwie konnexes Darlehen gegen\u00fcbersteht. Bei Gesch\u00e4ften mit kommunalen Kontrahenten ergibt sich dies bereits aus dem kommunalrechtlichen Spekulationsverbot.<\/p>\n<p>Gleichwohl kann man auch gegen die Einrede eines konnexen Darlehensgesch\u00e4fts den Einwand erheben, dass die Konnexit\u00e4t es nicht vermag, den urspr\u00fcnglich vom BGH bem\u00e4ngelten Interessenkonflikt aufzul\u00f6sen. Die Zielsetzung, mit der ein Kunde ein Derivat abschlie\u00dft, \u00e4ndert per se nichts an dem Sachverhalt, dass eine Bank Verrat an ihrer Pflicht zur objektgerechten Anlageberatung begeht, wenn sie dem Kunden zu einer Kapitalmarktwette r\u00e4t, von der sie wei\u00df, dass sie zuvor die Bedingungen dieser Wette zu Lasten des Kunden (und spiegelbildlich zu ihrem eigenen Vorteil) manipuliert hat.<\/p>\n<h2>Saved by the bell &#8211; Verj\u00e4hrungsfristen<\/h2>\n<p>Gerne jonglieren Banken auch mit dem \u00a737a WPHG a.F., der in der ab 05.08.2009 geltenden Fassung ersatzlos gestrichen wurde. In der alten Fassung verj\u00e4hrte ein kundenseitiger Schadensersatzanspruch aus Fehlberatung und unterlassener Informationspflicht gegen einen Wertpapierdienstleister innerhalb von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs.<\/p>\n<p>Die bis 2009 geltende Verj\u00e4hrungsregelung war f\u00fcr Finanzdienstleister extrem hilfreich, da<\/p>\n<ol>\n<li>\u00a0&#8230; ein Gro\u00dfteil der nun verlustreichen Gesch\u00e4fte vor 2009 &#8211; also nach alter Fassung &#8211; abgeschlossen wurde;<\/li>\n<li>&#8230; die \u00dcbervorteilung durch die Bank in Form eines einstrukturierten negativen Marktwertes bei Gesch\u00e4ftslaufzeiten zwischen \u00fcblicherweise 10 und 50 Jahren &#8211; wenn \u00fcberhaupt &#8211; i.d.R. erst viel sp\u00e4ter durch den Kunden erkannt werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Auch diese Einrede ist allerdings an meheren Stellen angreifbar: Erstens enthalten die Rahmenvertr\u00e4ge der Banken oft einen Passus, der besagt, dass jeder einzelne Derivatabschluss Teil eines Gesamtvertrages ist, der s\u00e4mtliche bisher get\u00e4tigten Gesch\u00e4fte mit dem Kontrahenten umfasst. Aus deratigen Formulierungen haben <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/621001.html\" target=\"_blank\">Gerichte mehrfach geschlossen<\/a>, dass eine etwaige Verj\u00e4hrungsfrist (wenn \u00fcberhaupt) erst ab dem j\u00fcngsten Abschluss zu laufen beginnt.<\/p>\n<p>Zweitens k\u00f6nnen bei schuldhaften oder vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrten Handlungen &#8211; insbesondere, wenn sie in den strafrechtlich relevanten Bereich hineinreichen &#8211; gro\u00dfz\u00fcgigere Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen gelten.<\/p>\n<h2>Der &#8220;Konnten-wir-nicht-wissen&#8221; Joker<\/h2>\n<p>Nicht nur bei Finanzdienstleisten sondern vermutlich auch in anderen Branchen ist der &#8220;Hat mir keiner gesagt, konnte ich nicht wissen&#8221;-Joker einer der beliebtesten Notausg\u00e4nge, wenn man sich f\u00fcr eine Handlung oder eine Unterlassung aus der Verantwortung stehlen m\u00f6chte, von der man zumindest geahnt hat oder h\u00e4tte ahnen m\u00fcssen, dass sie nicht ganz lupenrein ist.<\/p>\n<p>Bezogen auf die Derivatklagen verweisen Banken regelm\u00e4\u00dfig darauf, dass sie bis zum Ille-Urteil im Jahre 2011 keinerlei Hinweise darauf hatten, dass eine von ihnen versteckt in ein Gesch\u00e4ft einstrukturierte Marge dem Kunden gegen\u00fcber offenlegungspflichtig sei:<\/p>\n<blockquote><p>Hinzu kommt, dass die Behauptung der Beklagten, sie \u2013 und zwar keiner ihrer Mitarbeiter \u2013 habe eine Aufkl\u00e4rungspflicht \u00fcber den anf\u00e4nglichen negativen Marktwert f\u00fcr m\u00f6glich gehalten und erst recht nicht eine darauf bezogene Pflichtverletzung billigend in Kauf genommen, ihrem Sachvortrag zur tats\u00e4chlichen Aufkl\u00e4rung des Kl\u00e4gers widerspricht.<br \/>\n[LG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 06.09.2013, Az. 8 O 442\/11, Rn. 134 nach <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/644946.html\" target=\"_blank\">openjur.de<\/a>]<\/p><\/blockquote>\n<p>Juristen sprechen allerdings nicht vom KINW-Joker, sondern bezeichnen diesen Sachverhalt etwas kultivierter als <strong>Verbotsirrtum<\/strong>. W\u00e4hrend auf Seiten der beklagten Parteien hierbei argumentiert wird, dass alles, was nicht ausdr\u00fccklich verboten ist, erlaubt sein muss, halten Gerichte dieser Auffassung h\u00e4ufig entgegen, dass die bisherige Rechtsprechung gerade keine Anhaltspunkte daf\u00fcr geliefert habe, dass die strittige Handlung erlaubt sei, wohl aber etliche Hinweise, dass diese Handlung von Gerichten missbilligt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Beklagte Banken, die versuchen, diesen Joker zu ziehen, bewegen sich zudem auf d\u00fcnnem Eis: Sofern die Gegenpartei gemeinsam mit einem <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?page_id=513\">echten Branchenexperten<\/a> aktiv nach Indizien sucht, welche die Behauptung der Unwissenheit \u00fcber ein m\u00f6gliches Verbot ersch\u00fcttern k\u00f6nnten, d\u00fcrfte sie z\u00fcgig f\u00fcndig werden. Dabei besteht nat\u00fcrlich immer die Gefahr f\u00fcr die Bank, dass pl\u00f6tzlich auch aufsichts- oder gar strafrechtlich relevante Aspekte aufgeworfen werden.<\/p>\n<h1>Die Wild Card des Senatsvorsitzenden<\/h1>\n<p>Es gibt aber noch einen g\u00e4nzlich anderen Aspekt, der m.E. mit Blick auf die weiteren beim BGH anh\u00e4ngigen Verfahren von erheblicher Bedeutung ist. Ich hatte ja im Anschluss an das BGH Urteil aus dem Januar meine \u00dcberraschung \u00fcber einige Passagen aus der Urteilsbegr\u00fcndung ge\u00e4u\u00dfert, die <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=58\" target=\"_blank\">f\u00fcr mich nur recht schwer mit dem vorherigen Ille-Urteil in Einklang zu bringen<\/a> sind:<\/p>\n<p>[table id=15 \/]<\/p>\n<p>Der BGH bezieht sich in seinem Januar-Urteil dabei u.a. auf ein <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/248723.html\" target=\"_blank\">Urteil des OLG Hamm v. 10.11.2010 (Az. 31 U 121\/08)<\/a>, in dem ebenfalls ein Kl\u00e4ger erfolglos Schadensersatz wegen der Nichtaufkl\u00e4rung \u00fcber den anf\u00e4nglichen negativen Marktwert bei einem CMS Spread Ladder Swap begehrt hatte. Das Urteil des OLG Hamm k\u00f6nnte man auf der Basis des damaligen Erkenntnisstands als \u00f6konomisch durchaus solide argumentiert bezeichnen &#8211; f\u00fcr Nicht-Juristen wie mich k\u00f6nnte man die Ausf\u00fchrungen in der Urteilsbegr\u00fcndung mit &#8220;Caveat emptor &#8211; Wer Vertr\u00e4ge unterschreibt, die er nicht versteht, darf sich sp\u00e4ter nicht \u00fcber den Schaden beschweren.&#8221; zusammenfassen.<\/p>\n<p>Fraglich ist allerdings, ob das OLG Hamm dieses Urteil auch in dieser Form gef\u00e4llt h\u00e4tte, wenn das Ille-Urteil des BGH aus dem Jahre 2011 schon vorgelegen h\u00e4tte. Gegenw\u00e4rtig sind drei Verfahren der Gemeinden Kamen, Bergkamen und vom Kreis Unna beim OLG Hamm anh\u00e4ngig (Az. I-31 U 156\/13, I-31 U 155\/13, I-31 U 172\/13), bei denen eben dieses Oberlandesgericht im Lichte des BGH-Urteils die kl\u00e4gerseitig vorgetragene Argumentation des negativen Marktwertes nicht sofort verworfen hat.<\/p>\n<p>Bei der Recherche nach Gr\u00fcnden f\u00fcr die \u00fcberraschende Umbesinnung des BGH im Januar 2015 bin ich auf eine <a href=\"http:\/\/www.juve.de\/nachrichten\/verfahren\/2015\/01\/swap-geschaefte-vorm-bgh-meinhardt-gieseler-erfolgreich-fuer-sparkasse-nuernberg\" target=\"_blank\">interessante Mitteilung auf der Webseite des juve Magazins <\/a>gesto\u00dfen. Zum Jahreswechsel ist der Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers pensioniert worden. Hierzu f\u00fchrt juve aus:<\/p>\n<blockquote><p>Der Vorsitz des XI. Zivilsenats des BGH ist vakant, seitdem der Vorsitzende Ulrich Wiechers Ende Oktober des vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist. [&#8230;] Wiechers hatte stets den Ruf eines Bankschrecks inne [&#8230;]<\/p><\/blockquote>\n<p>Den Interims-Vorsitz beim Januar-Urteil hatte RiBGH Dr. J\u00fcrgen Ellenberger. Mittlerweile ist er als Pr\u00e4sident des XI. Zivilsenats best\u00e4tigt. Folgt nun &#8211; um in der etwas flapsigen Terminologie der juve-Mitteilung zu bleiben &#8211; auf den &#8220;Bankenschreck&#8221; ein &#8220;Bankenversteher&#8221;? &#8211; Dazu sagt die juve-Mitteilung nichts, aber nach meinen Recherchen ist ein entspannteres Verh\u00e4ltnis des neuen Senatsvorsitzenden zu den Kreditinstituten nicht abwegig:<\/p>\n<p>Dr. Ellenberger ist der Mitherausgeber vom <a href=\"http:\/\/www.amazon.de\/Praktikerhandbuch-Wertpapier--Derivategesch%C3%A4ft-Peter-Clouth\/dp\/3940976741\/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1429919434&amp;sr=8-1&amp;keywords=Praktikerhandbuch+Wertpapier-+und+Derivategesch%C3%A4ft\" target=\"_blank\">Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategesch\u00e4ft<\/a>, welches er (u.a.) gemeinsam mit Dr. Peter Clouth ver\u00f6ffentlicht und auf das sich der BGH und untergeordnete Zivilgerichte bei ihren Urteilsbegr\u00fcndungen h\u00e4ufig beziehen. Jenen Dr. Clouth wirft Google als Partner einer auf Kapitalmarktfragen spezialisierten Anwaltskanzlei namens <a href=\"http:\/\/www.amazon.de\/Praktikerhandbuch-Wertpapier--Derivategesch%C3%A4ft-Peter-Clouth\/dp\/3940976741\/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;qid=1429919434&amp;sr=8-1&amp;keywords=Praktikerhandbuch+Wertpapier-+und+Derivategesch%C3%A4ft\" target=\"_blank\">Clouth und Partner<\/a> aus, die mit dem Marketing Claim &#8220;Wir verstehen Banken&#8221; auftritt. Zu den verstandenen Banken z\u00e4hlt u.a. die EAA, die Clouth einer <a href=\"http:\/\/www.juve.de\/nachrichten\/verfahren\/2014\/03\/swap-geschafte-eaa-klagt-mit-clouth-wegen-ausstehender-zinszahlungen\" target=\"_blank\">weiteren juve-Meldung zufolge<\/a> in einem Derivatstreit gegen die Stadt M\u00fcnstereifel vertritt.<\/p>\n<p>In einer <a href=\"http:\/\/juve.de\/nachrichten\/namenundnachrichten\/2012\/05\/trennung-frankfurter-buro-von-sernetz-schafer-spaltet-sich-ab\" target=\"_blank\">anderen juve-Mitteilung<\/a> zur Kanzlei Serentz Sch\u00e4fer, deren Gr\u00fcndungspartner Dr. Clouth war und aus der Clouth und Partner hervorgegangen ist, hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>Besonders gute Kontakte pflegt das Team zur Deutschen Bank, UBS und WestLB sowie zu weiteren Landesbanken. Clouth ist mit verschiedenen Prozessen in Zusammenhang mit Swaps t\u00e4tig. In M\u00fcnchen und D\u00fcsseldorf geh\u00f6ren etwa die HypoVereinsbank, die BayernLB oder die Commerzbank zu den Mandanten der Kanzlei.<\/p><\/blockquote>\n<p>Es bleibt zu hoffen, dass sowohl Dr. Clouth als auch die Gerichte, die auf seine Fachbeitr\u00e4ge zur\u00fcckgreifen, jederzeit in der Lage sind, dessen Rolle als Fachautor von der Rolle als Prozessbevollm\u00e4chtigter der Kreditinstitute zu separieren.<\/p>\n<p>Beim neuen Vorsitzenden des XI. Zivilsenats k\u00f6nnte ich mir aufgrund seiner T\u00e4tigkeit als bankenrechtlicher Fachautor und Referent einen durchaus offenen Meinungsaustausch mit Vertretern der Kreditinstitute vorstellen, der m\u00f6glicherweise auch zu neuen Akzenten in der Rechtsprechung f\u00fchrt. Wenn auch das Vorliegen eines dem BGH-Urteil vom M\u00e4rz 2011 sehr \u00e4hnlichen CMS Spread Ladder Gesch\u00e4fts in der gegenw\u00e4rtigen Auseinandersetzung eine Losl\u00f6sung von der damaligen Rechtsprechung erschwert, so rechne ich f\u00fcr die folgenden anh\u00e4ngigen Verfahren mit einer fortgesetzten Aufweichung des &#8220;Ille-Urteils&#8221; aus dem Jahr 2011.<\/p>\n<p>Ob dies f\u00fcr die Kreditinstitute tats\u00e4chlich ein Anlass zum Aufatmen ist, sei dahingestellt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die \u00fcbertriebene Fixierung der Kl\u00e4ger auf den nicht offengelegten negativen Marktwert dazu f\u00fchren kann, dass weitere relevante Aspekte eines m\u00f6glicheweise <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=31\">viel umfangreicheren Beratungsverschuldens<\/a> unausgeleuchtet bleiben. Findet mangels Erfolgsaussichten beim negativen Marktwert eine solche Ausweitung der Perspektive auf weitere m\u00f6gliche Beratungsfehler statt, dann ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass zuk\u00fcnftig auch aufsichts- und strafrechtlich relevante Tatbest\u00e4nde in die Auseinandersetzung flie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem der BGH im Januar in einem &#8211; f\u00fcr mich \u00fcberraschenden &#8211; Urteil seine zuvor selbst formulierten Anforderungen an die Aufkl\u00e4rungspflichten von Banken bei Derivatgesch\u00e4ften aufgeweicht hatte, wird mit Spannung<span class=\"more-button\"><a href=\"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581\" class=\"more-link\">Continue reading<span class=\"screen-reader-text\">BGH-Verhandlung zu Ennepetal gegen EAA am 28.04.2015<\/span><\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,5],"tags":[101,99,94,98,85,91,92,87,86,96,93,95,100,97,88,90,89],"class_list":["post-581","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-derivate","category-rechtstreitigkeiten","tag-31-u-12108","tag-8-o-44211","tag-8-o-7711","tag-9-u-14011","tag-bgh","tag-cms-spread-ladder-swap","tag-cms-stufenswap","tag-eaa","tag-ennepetal","tag-i-9-u-10112","tag-lg-duesseldorf","tag-olg-duesseldorf","tag-olg-hamm","tag-olg-stuttgart","tag-swap-klage","tag-xi-zr-37813","tag-zinsderivat"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/581","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=581"}],"version-history":[{"count":20,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/581\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1024,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/581\/revisions\/1024"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=581"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=581"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=581"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}