{"id":605,"date":"2015-04-28T16:46:42","date_gmt":"2015-04-28T14:46:42","guid":{"rendered":"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=605"},"modified":"2018-06-10T20:00:11","modified_gmt":"2018-06-10T18:00:11","slug":"bgh-verweist-ennepetal-gegen-eaa-zurueck-an-das-olg-duesseldorf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=605","title":{"rendered":"BGH verweist Ennepetal gegen EAA ans OLG zur\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-621\" src=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/go_back_event-300x206.jpg\" alt=\"go_back_event\" width=\"300\" height=\"206\" srcset=\"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/go_back_event-300x206.jpg 300w, https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/wp-content\/uploads\/2015\/04\/go_back_event.jpg 324w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>Einer Meldung des <a href=\"http:\/\/www.handelsblatt.com\/unternehmen\/banken-versicherungen\/urteil-des-bundesgerichtshofs-ennepetal-verliert-im-zinswetten-streit\/11701036.html\" target=\"_blank\">Handelsblattes<\/a> entnehme ich, dass der BGH nach seiner heutigen Verhandlung die Revisionsklage (Az.\u00a0XI ZR 378\/13) im Fall Ennepetal gegen EAA zur\u00fcck an das OLG D\u00fcsseldorf verwiesen hat.<\/p>\n<p>Da der BGH die Abschrift der Entscheidungsbegr\u00fcndung wie immer erst verz\u00f6gert publiziert, ist die Meldungslage noch recht diffus. In der Medienberichterstattung wird insbesondere der heutige Hinweis des BGH, eine Aufkl\u00e4rungspflicht bestehe bei Derivaten mit konnexen Darlehensgesch\u00e4ften nicht, als R\u00fcckschlag f\u00fcr viele klagende Kommunen aufgefasst. Die Pressemeldung des BGH selbst enth\u00e4lt jedoch auch Hinweise, die der Sache der Kl\u00e4ger durchaus zutr\u00e4glich sind.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h1>Gr\u00fcnde f\u00fcr die R\u00fcckverweisung ans OLG D\u00fcsseldorf<\/h1>\n<p>Die eingangs erw\u00e4hnte Handelsblatt-Meldung spricht f\u00e4lschlicherweise von einem &#8220;Urteil&#8221;. Der BGH sah aber die Tatsachenfeststellung durch das OLG D\u00fcsseldorf als unvollst\u00e4ndig an und hat somit die <strong>Entscheidung<\/strong> getroffen, die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung an das OLG D\u00fcsseldorf zur\u00fcckzudelegieren. Offenbar h\u00e4tte sich der XI. Senat gleich in mehreren ihm wichtigen Punkten eine umfangreichere Tatsachenerhebung gew\u00fcnscht. So sah der BGH heute ersten Meldungen zufolge schon Nachbesserungsbedarf bei der Pr\u00fcfung, ob \u00fcberhaupt ein Beratungsvertrag zustande gekommen sei.\u00a0 Es ist daher nicht korrekt, von &#8220;Sieg&#8221; oder &#8220;Niederlage&#8221; einer Partei zu sprechen.<\/p>\n<p>Gleichwohl hat sich der BGH in seiner Entscheidung zu mehreren Fragen positioniert, <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581\" target=\"_blank\">die bislang umstritten waren<\/a>. Die <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0070\/15\" target=\"_blank\">Pressemitteilung Nr. 70\/2015<\/a> enth\u00e4lt auch Feststellungen, die &#8211; anders als die Meldung im Handelsblatt vermuten l\u00e4sst &#8211; durchaus im Sinne der kl\u00e4gerischen Argumentation sind.<\/p>\n<h1>Bankenfreundliche Elemente der heutigen Entscheidung<\/h1>\n<h2>Keine Aufkl\u00e4rungspflicht \u00fcber den negativen Marktwert bei konnexen Darlehen<\/h2>\n<p>Der BGH \u00e4u\u00dferte sich nach ersten Meldungen dahin gehend, dass bei Vorliegen eines <strong>konnexen Darlehensgesch\u00e4fts<\/strong> die Notwendigkeit zur Aufkl\u00e4rung des Kunden \u00fcber einen anf\u00e4nglich einstrukturierten negativen Marktwert nicht erforderlich sei. Da derartige Kundenderivate &#8211; wie bereits <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581\" target=\"_blank\">zuvor<\/a> ausgef\u00fchrt &#8211; fast immer im Rahmen einer kundenseitigen Darlehensanfrage vermarktet werden, ist zu bef\u00fcrchten, dass Mehrheit der anh\u00e4ngigen Derivatklagen an dieser heute vom BGH pr\u00e4zisierten Restriktion scheitern k\u00f6nnte. Die Bezugnahme auf ein konnexes Darlehen stellt in der Tat eine der dicksten Kr\u00f6ten dar, die hoffnungsvolle Kl\u00e4ger mit der heutigen Entscheidung schlucken mussten.<\/p>\n<p>Irritierend f\u00fcr mich bei der Konnexit\u00e4tsargumentation ist schon immer folgender Punkt gewesen: Ich kann nicht erkennen, inwiefern die Konnexit\u00e4t zwischen Derivat und einem etwaigen Darlehensbestand den grunds\u00e4tzlich vom BGH im Jahr 2011 bem\u00e4ngelten Interessenkonflikt aufl\u00f6sen kann: Ein zur objektorientierten Beratung verpflichtetes Kreditinstitut r\u00e4t einem Kunden zwecks Risikoreduktion bei einem Darlehen zu einer Kapitalmarktwette in Form eines Derivats, ohne dem Kunden offenzulegen, dass es die Bedingungen dieser Wette zuvor finanzmathematisch zu dessen Ungunsten manipuliert hat und diese \u00dcbervorteilung durch Hedge-Gesch\u00e4fte am Kapitalmarkt sofort f\u00fcr sich selbst vereinnahmt.<\/p>\n<p>Der BGH orientiert sich bei seiner Konnexit\u00e4tsargumentation offenbar an einem Urteil des <a href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/596614.html\" target=\"_blank\">OLG Stuttgart (Urteil v. 27.06.2012, Az. 9U 140\/11)<\/a>, das seinerzeit die Aufkl\u00e4rungspflicht \u00fcber einen anf\u00e4nglich von der Bank in einen Zinsswap einstrukturierten negativen Marktwert verneint hatte, weil ein konnexes Darlehen vorlag. Letzendlich &#8211; so damals die Stuttgarter Richter &#8211; w\u00fcrden ein variables (konnexes) Darlehen und das Derivat zusammen zu einem &#8220;<strong>synthetischen Festzinsdarlehen<\/strong>&#8221; verschmelzen, f\u00fcr das der Kunde jederzeit auch ohne finanzmathematische Spezialkenntnisse und -werkzeuge einen Konditionenvergleich mit anderen Festzinsdarlehen am Markt vornehmen k\u00f6nne. Mit anderen Worten: In einer solchen Konstellation wird eine etwaige \u00dcbervorteilung durch einen negativen Marktwert derma\u00dfen <strong>offensichtlich<\/strong>, dass auch Laien ohne expliziten Hinweis der Bank in der Lage sind, diese \u00dcbervorteilung zu erkennen.<\/p>\n<p>Ganz abgesehen davon, dass auch gegen diese Argumentation erhebliche Einw\u00e4nde vorgebracht werden k\u00f6nnen (ich werde mich dieser Thematik in den kommenden Tagen in einem separaten Beitrag zur Konnexit\u00e4t widmen), funktioniert sie wenn \u00fcberhaupt nur, wenn das Derivat lediglich aus linearen (also nicht-optionalen) Komponenten besteht. Das ist aber bei den Ennepetaler Derivaten nicht der Fall. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Komponenten mitunter auch noch pfadabh\u00e4ngig sind, also noch nicht einmal analytisch ermittelbar sind. Von einer Offensichtlichkeit des negativen Marktwertes, die der Kunde auch selbst h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, kann also nicht die Rede sein. Damit steht die Konnexit\u00e4tsargumentation &#8211; jedenfalls so wie sie damals vom OLG Stuttgart postuliert worden ist &#8211; auf t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<h2>&#8220;Verklammerungsperspektive&#8221; im Rahmenvertrag irrelevant f\u00fcr Verj\u00e4hrung<\/h2>\n<p>Die Frage der Anspruchsverj\u00e4hrung habe ich in meinen bisherigen Beitr\u00e4gen immer aus einem einfachen Grund recht schnell abgehandelt: Unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil aus dem Jahr 2011 ist die Uhr f\u00fcr potenzielle Kl\u00e4ger bei der \u00fcblicherweise angenommenen Verj\u00e4hrungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis ohnehin am 31.12.2014 abgelaufen. Dabei wird vereinfacht gesprochen unterstellt, dass ein Kunde, der einen Schadensersatz wegen eines nicht offenbarten negativen Marktwertes reklamiert, sp\u00e4testens mit dem im Jahr 2011 ergangenen BGH-Urteil Kenntnis h\u00e4tte nehmen k\u00f6nnen. &#8211; F\u00fcr all diejenigen, die bis Ende 2014 noch keine verj\u00e4hrungshemmenden Ma\u00dfnahmen ergriffen haben, ist der &#8220;negative-Marktwert-Zug&#8221; also abgefahren.<\/p>\n<p>Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es absolut keine Handhabe mehr f\u00fcr Gesch\u00e4digte gibt, Ersatzanspr\u00fcche gegen die Bank durchzusetzen. Noch einmal &#8211; auch falls es die Leser schon langweilt: Es wird nach meinen Beobachtungen und Erfahrungen in vielen F\u00e4llen sinnvoll sein, eine <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=581\" target=\"_blank\">&#8220;holistische&#8221; Betrachtung des Beratungsverschuldens<\/a> vorzunehmen. Die unterlassene Offenlegung des negativen Marktwertes ist h\u00e4ufig <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=31\" target=\"_blank\">nur ein Element des Mosaiks von Pflichtverletzungen<\/a>, auf das Kl\u00e4ger in der Hoffnung auf einen schnellen Urteils-Automatismus vor Gericht bislang vielleicht zu sehr fixiert gewesen sind.<\/p>\n<p>Neue (f\u00fcr Kl\u00e4ger ern\u00fcchternde) Konkretisierungen bietet die Pressemitteilung des BGH insbesondere in Bezug auf die &#8220;<strong>Verklammerungslehre<\/strong>&#8220;. Dabei bezogen sich Gerichte auf einen h\u00e4ufig verwendeten Passus in den Gesch\u00e4ftsbest\u00e4tigungen, der sinngem\u00e4\u00df wie folgt lautete: &#8220;<em>Dieser Einzelabschluss bildet mit allen anderen zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Einzelabschl\u00fcssen, die in den Anwendungsbereich des Rahmenvertrags fallen, einen einheitlichen Vertrag.<\/em>&#8221; [zitiert aus einer Best\u00e4tigung der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2008]. Aufgrund dieser Vereinbarung, so z.B. das D\u00fcsseldorfer OLG (<a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/647529.html\" target=\"_blank\">Urteil v. 07.10.2013, Az. I-9 U 101\/12<\/a>), m\u00fcsse der \u00f6konomische Schaden aller Gesch\u00e4fte en bloc beurteilt werden. Aufgrund dieser Schadensheinheit k\u00f6nne die Verj\u00e4hrungsfrist auch erst mit dem Abschlusszeitpunkt des letzten abgeschlossenen Derivats beginnen. Somit h\u00e4tte ein noch relativ &#8220;frisches&#8221; Gesch\u00e4ft alle ansonsten bereits unter die Verj\u00e4hrung fallenden Gesch\u00e4fte eines Rahmenvertrags &#8220;gerettet&#8221;. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung klargestellt, dass er nicht bereit ist, dieser Blockbetrachtung zu folgen. Vielmehr verj\u00e4hre, so der BGH heute, jeder einzelne Abschluss f\u00fcr sich.<\/p>\n<p>Ferner pr\u00e4zisiert\u00a0 die heutige Pressemitteilung mit Blick auf die Verj\u00e4hrungsberechnung, dass der BGH\u00a0 keine (k\u00fcnstliche) Separation zwischen dem Anspruch auf R\u00fcckabwicklung eines Vertrags und dem Anspruch auf Entlassung aus noch ausstehenden Zahlungen im Rahmen eines Swap-Gesch\u00e4ftes vornimmt.<\/p>\n<h1>Kl\u00e4gerfreundliche Elemente der heutigen Entscheidung<\/h1>\n<h2>Noch einmal Verklammerung<\/h2>\n<p>Wo Schatten ist, ist auch Licht: Die Ablehnung der schadenseinheitlichen Betrachtung im Rahmen der Verklammerungslehre kann auch Vorteile f\u00fcr den Kl\u00e4ger bringen. Dies betrifft Konstellationen, in denen ein Kl\u00e4ger <strong>sowohl gewinnbringende als auch verlustreiche Derivatgesch\u00e4fte abgeschlossen<\/strong> hat. Die schadenseinheitliche Betrachtung der Gesch\u00e4fte gebietet, dass sich ein Kl\u00e4ger, der eine R\u00fcckabwicklung unter Berufung auf aufkl\u00e4rungsrichtiges Verhalten einfordert, die Gewinne der f\u00fcr ihn positiv verlaufenen Gesch\u00e4fte auf die aus verlustreichen Gesch\u00e4ften resultierenden\u00a0 Schadensersatzforderungen anrechnen lassen muss.<\/p>\n<p>Betrachtet man &#8211; wie der BGH in seiner Pressemeldung klargestellt hat &#8211; jeden Swapabschluss separat, so gibt es nat\u00fcrlich auch <strong>keinen Anlass f\u00fcr einen Zwang zur Saldierung<\/strong> der Gewinne und Verluste. Ein Kl\u00e4ger kann also theoretisch den &#8220;Bruttowert&#8221; aller f\u00fcr ihn verlustreich verlaufenen Gesch\u00e4fte geltend machen und etwaige g\u00fcnstig verlaufene Gesch\u00e4fte aus einer Klage ausklammern.<\/p>\n<h2>H\u00e4tte, h\u00e4tte, Fahrradkette: Beweislast f\u00fcr aufkl\u00e4rungsrichtiges Verhalten<\/h2>\n<p>Ein nicht ganz unverst\u00e4ndliches \u00c4rgernis f\u00fcr Banken ist in solchen Auseinandersetzungen regelm\u00e4\u00dfig die Beweislastregelung f\u00fcr das aufkl\u00e4rungspflichtige Verhalten. Hat ein Kunde den Beweis erbracht, dass er im Rahmen einer einstrukturierten Marge von seiner Bank bei Abschluss eines Derivats \u00fcbervorteilt wurde, so <strong>kehrt sich die Beweislast um<\/strong>. Der Kunde muss nicht etwa seine Behauptung des aukl\u00e4rungsrichtigen Verhaltens beweisen, sondern der Bank obliegt ab nun die Widerlegung der Kundenbehauptung, dass er ein Gesch\u00e4ft bei pflichtgem\u00e4\u00dfer Offenlegung des Anfangsmarktwertes niemals abgeschlossen h\u00e4tte. Trotz Einsatz ganzer Armaden hochbezahlter Anw\u00e4lte ist es bislang meiner Kenntnis nach noch keinem einzigen Kreditinstitut gelungen, einen derartigen Widerlegungsbeweis erfolgreich zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Banken beklagen im Rahmen dieser Regelung immer wieder, dass sie Kl\u00e4ger geradezu zum <strong>Rosinenpicken<\/strong> einl\u00e4dt. Bankvertreter beschweren sich regelm\u00e4\u00dfig dar\u00fcber, dass sich noch kein einziger Kunde an sie gewendet habe, der ein aus Kundensicht erfolgreiches Derivatgesch\u00e4ft r\u00fcckabwickeln wollte. In der schadenseinheitlichen Betrachtung h\u00e4tte es der Bank zumindest zugestanden, Gewinne aus f\u00fcr den Kunden erfolgreich verlaufenen Derivaten gegen die Verlustsummen aus den beanstandeten Derivaten zu verrechnen. Der BGH zeigt sich in seiner heutigen Entscheidung aber weiter unnachgiebig: Er stellt in seiner Pressemitteilung klar, dass auch die Tatsache, dass ein Kunde ausschlie\u00dflich verlustreiche Gesch\u00e4fte r\u00fcckabwickeln will und ausgerechnet bei den erfolgreich verlaufenen Gesch\u00e4fte behauptet, er h\u00e4tte just diese auch bei korrekter Margenaufkl\u00e4rung abgeschlossen, keinen ausreichenden Beleg daf\u00fcr darstellt, dass der Kunde eigentlich alle Gesch\u00e4fte &#8211; ob nun mit oder ohne Aufkl\u00e4rung \u00fcber die einstrukturierte Marge &#8211; abgeschlossen h\u00e4tte.<\/p>\n<h2>Konkretisierungsgrad der einstrukturierten Marge bei Offenlegung<\/h2>\n<p>Eine weitere spannende Frage, die vor allem die Investmentbanker umtrieben hat, bestand darin, wie konkret der Hinweis auf eine einstrukturierte Abschlussmarge erfolgen muss. Findige Investmentbanker haben nach dem BGH-Urteil im Jahr 2011 sinngem\u00e4\u00df gesagt: &#8220;OK dann drucken wir ab sofort an das Ende jeder Best\u00e4tigung einen Satz wie: &#8216;Im Rahmen unserer Transparenzinitiative erlauben wir uns den Hinweis, dass die Gesch\u00e4ftskonditionen dieses Einzelabschlusses die banken\u00fcbliche Abschlussmarge bereits inkludieren und f\u00fcr Sie somit keine weiteren Abschluss- und Ausf\u00fchrungskosten im Zusammehang mit der Er\u00f6ffnung dieser Transaktion entstehen.'&#8221;<\/p>\n<p>99,99% aller Kunden h\u00e4tten an einem solchen Vermerk wohl keinerlei Ansto\u00df genommen und w\u00e4ren froh gewesen, dass sie nicht noch irgendeine Provision an die Bank entrichten m\u00fcssen. Doch wie immer gilt die alte lateinische Weisheit: &#8220;Timeo Danaos et dona ferentes&#8221;. Die (etwas boswilliger formulierte) \u00dcbersetzung h\u00e4tte n\u00e4mlich gelautet: &#8220;<em>Wenn Sie diese Best\u00e4tigung unterschreiben, haben sie bereits X EUR verloren, bevor die Tinte getrocknet ist. &#8211; Und wir sind fein raus, denn wir haben Sie ja darauf hingewiesen.<\/em>&#8221; (X ist je nach Gesch\u00e4ftsgr\u00f6\u00dfe ein Betrag, der sich wertm\u00e4\u00dfig irgendwo zwischen Gebrauchtwagen, werksneuer S-Klasse und einem Penthouse-Appartment im VI. oder VII. Arrondissement von Paris bewegt).<\/p>\n<p>Aufmerksame Beobachter der BGH-Rechtsprechung h\u00e4tten gegen diese Strategie allerdings schon vor der heutigen Entscheidung eingewendet, dass der BGH z.B. auch bei der Offenlegung von Innenprovisionen bei Fondsgesch\u00e4ften regelm\u00e4\u00dfig erwartet, dass derartige Betr\u00e4ge auch <strong>der exakten H\u00f6he nach offengelegt<\/strong> werden (so z.B. <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/165223.html\" target=\"_blank\">BGH, Beschluss v. 09.03.2011, Az. XI ZR 191\/10<\/a>). Dies hat der BGH in seiner heutigen Entscheidung auch noch einmal f\u00fcr die einstrukturierte Marge klargestellt.<\/p>\n<h1>Keine Ausnahmen f\u00fcr &#8220;einfacher strukturierte Derivate&#8221;<\/h1>\n<p>Der wohl wichtigste Punkt aus Kl\u00e4gersicht ist die Klarstellung, dass die Feststellungen des BGH-Urteils aus dem Jahr 2011 <strong>unabh\u00e4ngig vom Komplexit\u00e4tsgrad<\/strong> der Derivatgesch\u00e4fte gelten.<\/p>\n<p>Auch hier scheint sich der BGH an dem zuvor erw\u00e4hnten Urteil des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2012 zu orientieren, das in seiner Urteilsbegr\u00fcndung klarstellt, dass Zinsderivate f\u00fcr Au\u00dfenstehende regelm\u00e4\u00dfig komplex seien. Diese Klarstellung ist vermutlich f\u00fcr Banken die bitterste Pille, die es am heutigen Tage zu schlucken gilt, denn der Hinweis, dass das Ille-Urteil des BGH ja ein viel komplexeres Gesch\u00e4ft betreffe, welches auf die meisten &#8220;einfacheren&#8221; Derivate nicht \u00fcbertragbar sei, ist bis dato eine der beliebtesten Verteidigungsstrategien der Banken gewesen. Dass diese Darstellung einer richterlichen W\u00fcrdigung nicht standhalten k\u00f6nne, hatte ich bereits in einem <a href=\"http:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=31\" target=\"_blank\">Beitrag im Januar<\/a> vermutet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einer Meldung des Handelsblattes entnehme ich, dass der BGH nach seiner heutigen Verhandlung die Revisionsklage (Az.\u00a0XI ZR 378\/13) im Fall Ennepetal gegen EAA zur\u00fcck an das OLG D\u00fcsseldorf verwiesen hat.<span class=\"more-button\"><a href=\"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/?p=605\" class=\"more-link\">Continue reading<span class=\"screen-reader-text\">BGH verweist Ennepetal gegen EAA ans OLG zur\u00fcck<\/span><\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4,5],"tags":[111,112,102,108,87,86,105,104,9,113,106,109,54,107,110,89,60],"class_list":["post-605","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-derivate","category-rechtstreitigkeiten","tag-aufklaerungsrichtiges-verhalten","tag-bgh-xi-zr-19110","tag-bgh-xi-zr-37813","tag-cms-ladder-swap","tag-eaa","tag-ennepetal","tag-konnexes-darlehen","tag-konnexitaet","tag-negativer-marktwert","tag-olg-duesseldorf-i-9-u-10112","tag-olg-stuttgart-9u-14011","tag-schadenseinheit","tag-swap","tag-verjaehrung","tag-verklammerungstheorie","tag-zinsderivat","tag-zinsswap"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/605","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=605"}],"version-history":[{"count":23,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/605\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1097,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/605\/revisions\/1097"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=605"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=605"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hobbykeller.spdns.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=605"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}