BGH rudert bei Aufklärungspflicht über negativen Marktwert zurück
Karlsruhe hat gesprochen: Die Beratungshaftung für Banken, die ihre Kunden bei Abschluss eines Derivates nicht über einen einstrukturierten negativen Marktwert aufklären, wurde durch die heutige BGH-Entscheidung erheblich aufgeweicht. In meinem